Praxis

Praktischer Teil der Radfahrausbildung

Ausbildung durch die Polizei in mobilen oder stationären Jugendverkehrsschulen

Nach der schulischen Vorbereitung im Unterricht beinhaltet die Radfahrausbildung vier Besuche einer mobilen oder stationären Jugendverkehrsschule von je mindestens 90 Minuten Dauer. Die praktische Ausbildung wird grundsätzlich außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums im sogenannten Schonraum durchgeführt. Unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingung (vergl. Nr. 3 der VwV-Radfahrausbildung), kann auch der öffentliche Verkehrsraum in die praktische Ausbildung mit einbezogen werden.

Die praktische Ausbildung wird in der Regel von zwei besonders geschulten Angehörigen der Polizei Baden-Württemberg sowie in Anwesenheit und unter Mitwirkung der Lehrerinnen und Lehrer der Klasse geleitet. Das Tragen eines intakten und richtig eingestellten Radhelms ist selbstverständlich für alle Rad fahrenden Beteiligten vorgeschrieben.


Mitteilung über das Ergebnis der Radfahrausbildung

Die Elternmitteilung zum Ergebnis ist als Anlage 4 fester Bestandteil der VwV-Radfahrausbildung

Die Jugendverkehrsschulen erhalten die Vordrucke regelmäßig zusammen mit den anderen Prüfungsmedien zur Radfahrausbildung.

In der Elternmitteilung werden die Erziehungsberechtigen sowohl über das Ergebnis der allgemeinen Lernzielkontrolle (Theorie) also auch über das Ergebnis der fahrpraktischen Lernzielkontrolle (Praxis) informiert. Außerdem besteht die Möglichkeit, auf Probleme/Schwierigkeiten des jeweiligen Kindes gezielt hinzuweisen sowie gegebenenfalls eine Nachschulung anzuregen.

Die Erziehungsberechtigten müssen den Erhalt der Mitteilung per Rücklaufzettel bestätigen.