Die Erziehungsberechtigten sind von der Schule durch einen Brief, dessen Erhalt sie schriftlich bestätigen müssen, über die Radfahrausbildung und insbesondere über die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum in Kenntnis zu setzen sowie über den Versicherungsschutz zu informieren. Dies soll darüber hinaus bei einem Klassenpflegschaftsabend erläutert werden.
Das Ergebnis der Radfahrausbildung ist den Erziehungsberechtigten schriftlich durch die Schule mitzuteilen (Anlage 4 der VwV-Radfahrausbildung).
Fassung des Elternbriefes gemäß Änderung vom 25.03.2022
Liebe Eltern,
Rad fahren gehört mit zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Kinder. Dieses Vergnügen ist aber mit Gefahren verbunden. Haben Sie einmal darüber nachgedacht, welche Anforderungen der Straßenverkehr an Ihr Rad fahrendes Kind stellt?
Der heutige Straßenverkehr verlangt viel von Ihrem Kind:
Weil die Kinder lernen müssen, in schwierigen Situationen richtig zu reagieren, beschreiten Polizei und Schule in der schulischen Radfahrausbildung gemeinsam einen seit Jahren bewährten Weg. Der Unterricht über das Radfahren soll dazu beitragen, Ihre Kinder Schritt für Schritt auf die wachsenden Anforderungen im Straßenverkehr vorzubereiten. Deshalb erfolgt die praktische Radfahrausbildung nicht nur auf dem Schulhof oder auf dem Gelände der Jugendverkehrsschule, sondern auch wirklichkeitsnah im Straßenverkehr. Die Kinder sollen schwierige Situationen, die sie alltäglich erleben, sicher bewältigen lernen.
Ihr Kind bzw. die Klasse (Klassenbezeichnung) soll in diesem Schuljahr die Jugendverkehrsschule besuchen. Unabdingbare Voraussetzung für die Übungen im Straßenverkehr (insgesamt zweimal zwei Stunden) ist jedoch eine Beteiligung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Um sicherzustellen, dass Ihre Kinder hierbei gut geschützt sind, benötigen wir mindestens drei zusätzliche Aufsichtspersonen. Den Unterricht werden die Lehrer zusammen mit der Polizei halten und sie werden sich vorher mit Ihnen besprechen. Bei den fahrpraktischen Übungen tragen alle Rad fahrenden Beteiligten einen Radfahrhelm.
Die Radfahrausbildung schließt eine allgemeine und eine fahrpraktische Lernzielkontrolle ein. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich unterrichtet. Ihr Kind erhält als Teilnahmebescheinigung den Radfahrpass.
Weitere ausführliche und wichtige Informationen erhalten sie am (Datum) um (Uhrzeit) in (Örtlichkeit) im Rahmen der Klassenpflegschaft. Dazu laden wir Sie herzlich ein.
Unterstützen Sie unsere Bemühungen um mehr Sicherheit für Ihr Kind auch zu Hause:
Bitte geben Sie die anhängende Rückbestätigung ausgefüllt und unterschrieben bis zum ……………. an die Schule zurück.
Wir danken für Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Schule und Polizei
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Rückbestätigung
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Name / Klasse Ort / Datum
Von der Information über die Radfahrausbildung habe(n) ich/wir Kenntnis genommen.
Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass meine/unsere Tochter ………………………………
mein/unser Sohn ……………………………………..
an den Übungen auch im öffentlichen Verkehrsraum teilnimmt.
Zur Radfahrausbildung kommt mein/unser Kind mit dem eigenen und verkehrssicheren Fahrrad.
Mein/unser Kind bringt den eigenen Radfahrhelm mit.
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(Unterschrift)
Bitte Zutreffendes unterstreichen bzw. ankreuzen und Namen eintragen!