die radfahrausbildung

Informationsplattform zur Radfahrausbildung in Baden-Württemberg für alle Beteiligten und Interessierten


Filme zur Radfahrausbildung

Um engagierten Eltern Übungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Lehrerinnen und Lehrer bei der theoretischen Stoffvermittlung zu unterstützen, veröffentlicht die KEV im Juni 2020 sechs Videoclips mit Einblicken in die Radfahrausbildung. Die Videos können hier angesehen werden.

Die Filme werden im März 2022 von der Kinder-Unfallhilfe e.V. mit einem „Sonder-Ritter in Pandemiezeiten“ ausgezeichnet.


Allgemeines

Die Radfahrausbildung ist seit den Neunzigerjahren elementarer Bestandteil der schulischen Verkehrserziehung.

Bundesweit nehmen jährlich über 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler in den entsprechenden Klassenstufen daran teil.Rolle Verkehrssicherheitsarbeit

Das Fahrrad hat für Kinder zunächst als Spielgerät, mit zunehmendem Alter aber auch als Verkehrsmittel einen hohen Stellenwert. Es steht für eine moderne, vielseitige und nachhaltige Mobilität. Die Nutzung des Fahrrads im öffentlichen Verkehrsraum erfordert von den Kindern sowohl motorische Fertigkeiten als auch Kenntnisse über die wichtigen Verkehrsregeln.

Durch die Radfahrausbildung können sich Kinder wichtige Verkehrskompetenzen für eine sichere, selbständige und verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr aneignen.


In Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Radfahrausbildung in einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums (VwV-Radfahrausbildung) geregelt.

Rolle VerkehrssicherheitsarbeitDie Radfahrausbildung ist in der vierten Klasse an Grundschulen (fünfte Klasse an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen) eine verpflichtende schulische Veranstaltung. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation zwischen den Schulen und der Polizei Baden-Württemberg. Die theoretische Ausbildung der Kinder findet an der Schule im Unterricht durch Lehrerinnen und Lehrer statt.  Die praktische Ausbildung übernimmt die Polizei in mobilen oder stationären Jugendverkehrsschulen mit Unterstützung der Schulen. Beide Ausbildungseinheiten schließen jeweils mit einer Lernzielkontrolle ab. Das Ergebnis der Radfahrausbildung wird den Erziehungsberechtigten schriftlich von der Schule mitgeteilt.

In der VwV ist außerdem festgelegt, dass grundsätzlich allen jungen Menschen (unabhängig von Behinderungen, Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen) der Zugang zur Radfahrausbildung ermöglicht werden soll.

Die vollständige aktuelle Fassung der VwV-Radfahrausbildung  mitsamt Anlagen kann hier eingesehen werden:


 

 

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